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DIESE 96-JÄHRIGE BRACHTE MIT DEM VERKAUF IHRES HAUSES AUS DEN 50ERN EIN

AUF SPURENSUCHE

Obwohl die Gesetze in jedem Land unterschiedlich sind, sind Hausverkäufer im Allgemeinen verpflichtet, Informationen offenzulegen, die einen Verkauf beeinflussen könnten, wie z. B. bauliche Mängel, Schäden oder Schimmel. Einige Bedenken können jedoch in eine Grauzone fallen, so dass Hausverkäufer versuchen könnten, sie zu verbergen, um ein höheres Angebot zu erzielen.

War es wirklich möglich, dass diese charmante Nachbarschaft und die nette Hausbesitzerin etwas wahrhaft Schreckliches verbargen – zum Beispiel ein ungepflegtes Haus, das seit den 50er Jahren immer weiter zerfiel? Wenn etwas nicht in Ordnung war, hatten jedenfalls die Nachbarn noch nichts bemerkt. Aber die Spizzirris wollten es jetzt genau wissen.

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